Rechtliches Vertragsinformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Regeln für Anfrage, Vertragspartner, Preise und die Ausführung von Schlüsseldienstleistungen.
Stand: 19. August 2026
Wichtig: Website, E-Mail und WhatsApp dienen ausschließlich der unverbindlichen Anfrage und Einsatzklärung; ein Vertrag wird dort nicht geschlossen. Angebot und Annahme erfolgen telefonisch oder persönlich am Kunden- beziehungsweise Einsatzort. Vor einer verbindlichen Beauftragung werden Vertragspartner samt Anschrift, ausführender Betrieb, Rechnungssteller, Leistung und vollständiger Preis ausdrücklich bestätigt.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Türöffnungen, Schloss- und Schließzylinderarbeiten sowie damit zusammenhängende Notdienstleistungen, soweit Mahan Al Qaisi, handelnd unter „Schlüsseldienst Notdienst 24h“, selbst Vertragspartner wird.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Wird ein selbstständiger Partnerbetrieb eigener Vertragspartner, gelten für dessen Leistung die vor Vertragsschluss bereitgestellten Vertragsbedingungen dieses Betriebs; die vorliegenden AGB werden dadurch nicht automatisch Bestandteil des Partnervertrags.
2. Anfrage, vorvertragliche Angaben und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. E-Mail und WhatsApp werden ausschließlich für unverbindliche Anfragen und die Einsatzklärung verwendet; über diese Online-Benutzeroberflächen wird kein Vertrag geschlossen und keine verbindliche Annahmeerklärung entgegengenommen. Ein verbindliches Angebot und dessen Annahme erfolgen telefonisch oder persönlich am Kunden- beziehungsweise Einsatzort.
Vor der verbindlichen Beauftragung werden dem Kunden insbesondere die Identität und Anschrift des Vertragspartners, der ausführende Betrieb, der Rechnungssteller, die vereinbarte Leistung, der Gesamtpreis oder eine nachvollziehbare Preisberechnung mit Preisobergrenze, mögliche weitere Kosten und der voraussichtliche Leistungszeitpunkt mitgeteilt.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das auf dieser Grundlage mitgeteilte Angebot telefonisch oder persönlich ausdrücklich annimmt. Sollen diese AGB gelten, wird der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen und erhält eine zumutbare Möglichkeit, sie abzurufen oder in speicherbarer Form zu erhalten. Die erforderliche Vertragsbestätigung wird unverzüglich nach Vertragsschluss und spätestens vor Beginn der Dienstleistung auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
3. Eigene Leistung, Partnerausführung und Vermittlung
Bleibt Mahan Al Qaisi Vertragspartner, kann ein zuvor benannter Betrieb zur Durchführung als Erfüllungsgehilfe eingesetzt werden. Vertragspartner und Rechnungssteller bleiben dann – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – Mahan Al Qaisi, handelnd unter „Schlüsseldienst Notdienst 24h“.
Wird ausschließlich an einen selbstständigen Partnerbetrieb vermittelt, wird dies vor Vertragsschluss ausdrücklich erklärt. Der Vertrag über die Schlüsseldienstleistung kommt dann allein zwischen dem Kunden und dem zuvor namentlich samt Anschrift benannten Partnerbetrieb zustande. Der Partner legt sein verbindliches Angebot vor und stellt die Rechnung.
4. Berechtigung zur Öffnung
Türen und andere verschlossene Objekte werden nur für berechtigte Personen geöffnet. Der Kunde muss seine Berechtigung durch geeignete Nachweise glaubhaft machen, etwa durch Ausweis, Mietunterlagen oder Bestätigung einer berechtigten Person. Liegt der Ausweis in der Wohnung, kann er unmittelbar nach der Öffnung geprüft werden.
Bei begründeten Zweifeln darf die Leistung verweigert oder bis zur Klärung unterbrochen werden. Bei einer akuten Gefahr für Menschen oder Tiere ist zuerst die Notrufnummer 112 zu wählen.
5. Leistungsumfang und Öffnungsmethode
Maßgeblich ist der konkret vereinbarte Auftrag. Bei einer lediglich zugefallenen, unbeschädigten Standardtür wird zunächst eine möglichst beschädigungsarme Methode angestrebt. Eine vollständig schadenfreie Öffnung kann wegen Verriegelung, Bauart, Sicherheitsbeschlag, Defekt oder Vorschäden nicht garantiert werden.
Vor einer zerstörenden Methode, einem Materialaustausch oder einer wesentlichen Erweiterung des Auftrags werden Notwendigkeit, Vorgehen und zusätzlicher Preis erklärt. Diese Arbeiten erfolgen erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden.
6. Pauschalpreise für die Standard-Türöffnung
Die folgenden Verbraucher-Endpreise gelten ausschließlich für eine nur zugefallene, nicht abgeschlossene, unbeschädigte und normal zugängliche Standard-Haus- oder Wohnungstür im Hamburger Stadtgebiet mit Straßenanbindung, wenn der passende Tarif vor der Anfahrt bestätigt wurde:
- 89 €Mo–Fr · 08:00–17:59 Uhr
- 129 €Mo–Fr · 18:00–21:59 Uhr · Sa 08:00–21:59 Uhr
- 169 €22:00–07:59 Uhr · So/Feiertag ganztägig
Enthalten sind Anfahrt im Hamburger Stadtgebiet mit Straßenanbindung und die Arbeitsleistung für die Öffnung der beschriebenen Standardtür. Es handelt sich um Verbraucher-Endpreise; im beschriebenen Standardfall kommen keine weiteren Pflichtkosten hinzu. Für Neuwerk gelten die Tarife nicht automatisch; Verfügbarkeit, Anreise und vollständiger Endpreis werden individuell bestätigt.
Maßgeblich ist der vor der Anfahrt bestätigte Tarif für den vereinbarten Beginn der Öffnungsarbeit am Einsatzort. Verzögert sich die Ankunft des beauftragten Betriebs über eine Tarifgrenze hinaus, erhöht sich der bereits bestätigte Preis nicht allein deshalb. Als Feiertage gelten die gesetzlichen Feiertage am Einsatzort.
Bei abgeschlossenen oder beschädigten Türen, Defekten, Sonderkonstruktionen, besonderer Sicherheitstechnik oder Materialbedarf wird vor Beginn ein vollständiger Gesamtpreis oder eine nachvollziehbare Berechnung mit Preisobergrenze vereinbart.
Stellt sich vor Ort heraus, dass die beschriebene Ausgangslage nicht vorliegt, wird die Arbeit unterbrochen und zunächst ein neues Angebot erklärt. Ohne Zustimmung werden keine höherpreisigen Zusatzarbeiten und keine nicht vereinbarten Materialien berechnet.
7. Ankunfts- und Leistungszeiten
Mitgeteilte Ankunftszeiten sind realistische Schätzungen anhand von Verkehr, Wetter, Einsatzort und aktueller Verfügbarkeit. Eine verbindliche Fixzeit besteht nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde. Der 24h-Hinweis bezeichnet die durchgehende Erreichbarkeit und Standortbesetzung, nicht eine garantierte Ankunft innerhalb einer bestimmten Minutenzahl.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde macht richtige und möglichst vollständige Angaben zu Einsatzort, Erreichbarkeit, Türzustand, Verriegelung und erkennbaren Besonderheiten. Er ermöglicht den Zugang zum Einsatzort, weist auf Gefahren hin und erbringt den vereinbarten Berechtigungsnachweis.
9. Absage, erfolglose Anfahrt und Leistungsstörung
Findet der Kunde den Schlüssel wieder oder wird der Einsatz nicht mehr benötigt, soll er unverzüglich absagen. Eine Storno- oder Anfahrtspauschale wird nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Anspruch besteht. Dem Kunden bleibt bei einer vereinbarten Schadenspauschale der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. Zahlung und Rechnung
Die Vergütung wird nach Abschluss der vereinbarten Leistung fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die verfügbaren Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen werden stets vor Vertragsschluss mitgeteilt. Kommt der Vertrag erst am Einsatzort zustande, erfolgt die Mitteilung dort vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden. Der Kunde erhält eine Rechnung, aus der Vertragspartner, Leistungen, Material, Gesamtpreis und bereits geleistete Zahlungen hervorgehen.
11. Widerrufsrecht und sofortiger Leistungsbeginn
Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung.
Ein pauschaler Ausschluss für sämtliche Notdiensteinsätze besteht nicht. Die gesetzliche Ausnahme für ausdrücklich verlangte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gilt nur innerhalb ihrer gesetzlichen Voraussetzungen und nicht automatisch für zusätzliche Dienstleistungen oder nicht zwingend benötigte Waren.
12. Mängelrechte und Haftung
Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Mängel- und Haftungsvorschriften. Erkennbare Beanstandungen sollten möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erfolgen kann; gesetzliche Rechte und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Unternehmer ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.